24.02.26 –
Vorgang: KA/1114/IX
Das Bezirksamt wurde um folgende Auskunft gebeten:
Welche öffentlichen Schulen im Bezirk Lichtenberg waren in der letzten Schulwoche vor den Winterferien, in der Ferienwoche und in der Woche nach den Winterferien ganz oder teilweise aufgrund von Eis- und Schneeglätte auf ihren Schulhöfen gesperrt?
Wie lange bestanden diese Sperrungen jeweils, und an welchen Schulen waren die Schulhöfe auch während der Hortzeiten nicht nutzbar?
Zu 1. – 2.
Hierzu hat das Bezirksamt, Schul- und Sportamt, eine Abfrage bei den Schulen vorgenommen, deren Ergebnisse als Anlage beigefügt sind.
Wer ist nach aktueller Rechts- und Verwaltungslage für Räum- und Streumaßnahmen auf Schulhöfen verantwortlich? Bitte differenziert nach bezirklichen Schulen, landeseigenen Liegenschaften und Schulen mit freien Trägern - bitte unterscheiden zwischen Grundschulen und Oberschulen.
Die Schulhausmeisterinnen und Schulhausmeister (SHM) sind gemäß ihrem Anforderungsprofil (mit letztem Stand Dezember 2023) für die Verkehrsflächen vor den Schulgebäuden und den der Schulen naheliegenden Sportobjekten zuständig. Hier haben sie den Winterdienst zu kontrollieren und bei Nichterfüllung der vertraglich gebundenen Winterdienstleistungen Notabstumpfungen im Rahmen der Gefahrenabwehr zu tätigen. Des Weiteren müssen die Hauptwege zum Schulgebäude, zur Sporthalle – wenn auf Schulgrundstück vorhanden – und Hydranten freigeräumt sein.
Schulen in freier Trägerschaft liegen nicht in der Zuständigkeit des Bezirksamts.
Wie stellt das Schul- und Sportamt sicher, dass die Streu- und Räumpflichten auf Schulhöfen tatsächlich eingehalten werden?
Siehe Antwort zu Frage 3.
Welche Kontrollen wurden im Zeitraum Januar/Februar 2026 auf Schulhöfen durchgeführt, um die Verkehrssicherheit zu überprüfen?
Siehe Anlage; zusammenfassend ist zu sagen, dass alle SHM täglich Sichtkontrollen durchführen.
In wie vielen Fällen wurden dabei Mängel festgestellt, und welche Maßnahmen wurden jeweils veranlasst?
Das Schul- und Sportamt hat in enger Abstimmung mit dem Fachbereich Facility Management umgehend geeignete Maßnahmen ergriffen, bspw. Ersatzvornahmen. Entsprechend wurde in jedem einzelnen Fall und an allen Schulen im Bezirk Lichtenberg gehandelt.
Wie erfolgt die Abstimmung zwischen Schulträgern, freien Trägern des Horts und dem Bezirksamt bei akuten Glätte-Lagen auf Schulhöfen?
Die Entscheidung, ob ein Schulhof ganz oder teilweise gesperrt wird, liegt bei der Schulleitung. An den meisten Schulen berät sich die Schulleitung dazu mit der oder dem SHM.
Wie bewertet die Schulstadträtin die Auswirkungen gesperrter Schulhöfe auf die Bewegungsmöglichkeiten von Kindern, insbesondere im Hortbetrieb?
Die Bezirksstadträtin für Schule und Sport bewertet die Auswirkungen gesperrter Schulhöfe differenziert und ausgewogen.
Die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler sowie der gesamten Schulgemeinschaft hat oberste Priorität. Vereiste oder stark beeinträchtigte Flächen bergen ein erhebliches Unfallrisiko, weshalb Entscheidungen der Schulleitungen, solche Bereiche temporär zu sperren, aus Sicht der Bezirksstadträtin nachvollziehbar und verantwortungsvoll sind.
Gleichzeitig ist ihr bewusst, dass Bewegung ein zentraler Bestandteil des Schul- und Hortalltags ist. Insbesondere in den Pausen und im Hortbetrieb benötigen Kinder ausreichend Möglichkeiten für körperliche Aktivität, Ausgleich und Aufenthalt an der frischen Luft. Vor diesem Hintergrund setzt sich die Bezirksstadträtin sowohl für eine schnellstmögliche Wiederfreigabe der Schulhofflächen – gegebenenfalls auch in Form von Teilfreigaben sicherer Bereiche – als auch für die Nutzung alternativer Bewegungsangebote ein.
Die Schulgemeinschaften haben hierfür sämtliche verfügbaren Optionen genutzt, darunter Sporthallen, größere Eingangs- und Flurbereiche sowie Mensa-, Bewegungs- und Aufenthaltsräume. Dieses Vorgehen unterstützt die Bezirksstadträtin ausdrücklich.
Maßgeblich für die Bezirksstadträtin ist stets eine verantwortungsvolle Balance zwischen dem vorrangigen Schutz der Kinder und der Förderung ihrer Bewegung und Gesundheit.
Welche Ersatzmöglichkeiten bietet der Bezirk in solchen Fällen an, sodass Kinder sich bewegen können und werden konkrete Ausweich- oder Ersatzlösungen angeboten, wenn Schulhöfe über mehrere Tage nicht nutzbar sind?
Das Bezirksamt kann zu den vorhandenen Sporthallen, Bewegungsräumen und Mensen keine weiteren Ersatzmöglichkeiten anbieten. Die Abfrage an den Schulen – siehe Anlage – ergab, dass diese Bewegungsmöglichkeiten in der Sporthalle, in Klassenräumen, in der Mensa oder im Schulgebäude gegeben waren und genutzt wurden.
Wenn Schulhöfe gesperrt werden, wer trifft auf welcher Grundlage diese Entscheidung, in welcher Form erfahren Schulen dann Unterstützung und wie wurden / werden Schulen, Eltern und Hortträger über Einschränkungen und geplante Maßnahmen informiert?
Siehe Anlage und Antwort zu Frage 7. Die Schulleitung besitzt gemäß § 69 Schulgesetz für das Land Berlin das Hausrecht und kann die Sperrung von Schulhöfen anordnen. Schülerinnen und Schüler, Eltern und Hortträger wurden auf unterschiedliche Weise informiert; über den Vertretungsplan, Absperrung mit Absperrband, Durchsagen vor den Hofpausen, per E-Mail oder über sonstige innerschulische Informationskanäle.
Die Ergebnisse der Schulbefragung zu gesperrten Schulhöfen - PDF
Kategorie
Anfrage | Arbeit, Soziales, Gesundheit | Kultur, Bildung, Schule, Sport