BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Grüne Fraktion Berlin-Lichtenberg

Nachfrage KA/0977/IX – Aufsicht und Kontrolle der Stiftung Synanon im Bezirk Lichtenberg

14.07.25 –

Vorgang: KA/0997/IX

Nachfrage zu KA/0977/IX

Das Bezirksamt wurde um folgende Auskunft gebeten:

 

1. Nach welchen fachlichen Kriterien bewertet das Bezirksamt Betreuungskonzepte in der Suchthilfe, und wie schneidet das Konzept der Stiftung Synanon im Vergleich zu anderen Trägern im Bezirk ab?

Die im Bezirk arbeitenden Träger der Eingliederungshilfe stellen ihre Konzepte im Rahmen der AG Sucht des Lichtenberger GPV vor. Eine Bewertung, ein Vergleich oder ein „Ranking“ erfolgt nicht, da die Vielfalt von Methoden und Angeboten wichtige Kriterien sind. Es gibt ein grundsätzliches Votum, welches für die Vertragsausgestaltung in der Senatsgesundheitsverwaltung berücksichtigt werden kann.

Im Falle der Stiftung Synanon gibt es ein derartiges Verfahren nicht, da es sich hierbei um eine Selbsthilfegruppe handelt.  Die Stiftung Synanon hat für den Bezirk Lichtenberg kein konkretes Angebot der Eingliederungshilfe unterbreitet.

Die Hilfe zur Selbsthilfe ist ein wichtiger Baustein in der Arbeit mit suchtkranken Menschen und ist ebenfalls Ausdruck der nötigen Methodenvielfalt.

2. Welche konkreten Maßnahmen bestehen, um eine wirtschaftliche oder soziale Abhängigkeit der Bewohner*innen gegenüber der Stiftung Synanon zu verhindern?

Keine

3. Welche Stellen sind für die Kontrolle der wirtschaftlichen Tätigkeiten der Stiftung Synanon im Bezirk zuständig (z. B. hinsichtlich Arbeitsrecht, Arbeitsschutz, Entlohnung)?

Die Stiftungsaufsicht der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz ist die zuständige Behörde des Landes Berlin für rechtsfähige Stiftungen des bürgerlichen Rechts mit Sitz in der Hauptstadt.

4. Sind dem Bezirksamt Prüfungen oder Kontrollen dieser Tätigkeiten durch andere Behörden bekannt?

Dem Bezirksamt sind keine bekannt.

5. Bestehen zwischen dem Bezirksamt Lichtenberg und der Stiftung Synanon Kooperationen, etwa durch die Vergabe öffentlicher Aufträge?

Dem Bezirksamt sind keine bekannt.

6. Welche Programme oder Maßnahmen bestehen, um ehemalige Bewohner*innen beim Wiedereinstieg in das gesellschaftliche und berufliche Leben zu unterstützen?

Die Stiftung Synonan ist eine Selbsthilfegruppe, somit gibt es keine Verabredungen zur Betreuung zukünftiger oder ehemaliger Mitglieder von Selbsthilfegruppen.

7. Gibt es für Bewohner*innen der Stiftung Synanon niedrigschwellige, unabhängige Möglichkeiten zur Beschwerde, z. B. über Ombudsstellen oder externe Beratungsangebote?

Die Mitglieder oder Bewohnenden der Stiftung Synanon können die zentralen Anlaufstellen nutzen, welche unter dem Link www.berlin.de/lb/patienten/patientenberatungsstellen/ zu finden sind

8. Wie geht das Bezirksamt mit informellen oder anonymen Hinweisen auf mögliche Missstände bei Synanon um – insbesondere dann, wenn keine formale Zuständigkeit besteht?

Dem Bezirksamt liegen bisher keine Beschwerden oder Hinweise zur Arbeit der Stiftung Synanon vor. Die Bearbeitung derartiger Beschwerden oder Hinweise wäre vom jeweiligen Einzelfall abhängig.

Kategorie

Anfrage | Arbeit, Soziales, Gesundheit | Kultur, Bildung, Schule, Sport

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