BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Grüne Fraktion Berlin-Lichtenberg

Haasenburg GmbH

10.07.25 –

Vorgang: KA/1038/IX

Das Bezirksamt wurde um folgende Auskunft gebeten:

  1. Wie viele junge Menschen wurden über das bezirkliche Jugendamt nach dem SGB VIII in Heimen der Haasenburg GmbH untergebracht?
  2. Wie lange haben die unterbringenden Hilfen gedauert?
  3. Zu welchem Zeitpunkt wurden die jungen Menschen dort untergebracht (Aufschlüsselung nach Jahren)?
  4. Waren Fachkräfte des Jugendamtes vor Ort, um sich einen Eindruck von den Einrichtungen zu verschaffen? Wie wurden diese Eindrücke im Jugendamt geteilt?
  5. Ist eine Aufarbeitung des Vorgehens im bezirklichen Jugendamt geplant? Wenn ja, in welcher Form?
  6. Wieso hat der Bezirk dem Senat in der Zuarbeit zur Drucksache 19/15404 „Neun Jahre nach der Haasenburg, was tut Berlin für die Betroffenen?“ mitgeteilt, dass eine Aufbereitung der Archivbestände in der Beantwortungsfrist nicht möglich sei?
  7. Welchen Zeitaufwand benötigt der Bezirk für die Aufarbeitung der Archivbestände?
  8. Wie, wo und in welcher Form sind die Archivbestände gesichert?

    Antworten zu 1.-8.:

    Die Vorgänge der Haasenburg wurden 2013 in einer unabhängigen Kommission im Auftrag des Brandenburger Ministeriums für Bildung Jugend und Sport des Landes Brandenburg untersucht, es handelt sich somit um Vorgänge aus den Jahren bis 2013.

    In Berlin wird das einheitliche IT-Fachverfahren SoPart seit 2016 für den Bereich der Hilfen zur Erziehung genutzt. Somit gab es in der in Rede stehenden Zeit kein IT-Fachverfahren, sondern die bis dahin übliche Aktenführung in Papierakten einschließlich der entsprechenden Archivierung.

    Das Archiv befindet sich am Standort Große-Leege-Str. 103 ein einem separaten Gebäude und wird durch die Serviceeinheit Facility Management geführt. Die Akten sind in einer elektronischen Registratur-Software registriert, aus der nach folgenden Kriterien gesucht werden kann:

    • Name, Vorname und Geburtsdatum der Eltern und der Kinder,

    • Fachaktenart (z.B. Hilfen zur Erziehung)

    • Aufbewahrungsfrist

    • Laufzeit von – bis

    Nach Auskunft des Archivs befinden sich aus dem einschlägigen Zeitraum 01.01.2002 – 31.12.2013 4.562 Akten aus dem Bereich Hilfen zur Erziehung in der Archivierung, eine Suche nach einer bestimmten Einrichtung ist technisch nicht möglich.

    Aus diesem Grund wurde bei der Beantwortung der DS 19/15404, für die dem Jugendamt drei Arbeitstage zur Verfügung standen, mitgeteilt, dass eine händische Archivrecherche in der Beantwortungsfrist nicht möglich ist.

    Das gilt ebenso für die Beantwortung der hier vorliegenden Kleinen Anfrage.

    Die in der Antwort des Senats enthaltene Formulierung, wonach eine „Aufbereitung der Archivbestände“ nicht möglich sei, entstand vermutlich durch die Zusammenfassung von sieben bezirklichen Zuarbeiten in der Beantwortung und ist keine Formulierung aus der Lichtenberger Zuarbeit.

    Betroffenen ist es möglich, auf Grundlage von §25 SGB X Akteneinsicht zu nehmen. Die Form der Archivierung der Aktenbestände ermöglicht dies.

    Somit sind auch die damit in Verbindung stehenden weiteren Teile der Anfrage nicht zu beantworten.

Kategorie

Anfrage | Arbeit, Soziales, Gesundheit | Bürgernähe, Verwaltung, öffentliche Ordnung | Kultur, Bildung, Schule, Sport | Offene Gesellschaft

Unsere Flyer:

Zum Herunterladen einfach anklicken.

Soziale Medien

Nach oben