09.01.26 –
Aktueller Stand: DS/1899/IX
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die Bezirke finanziell so ausgestattet werden, dass der notwendige Personalaufwuchs zur Umsetzung des Klimaanpassungsgesetzes (Baumgesetz) möglich wird. Die Bezirke sollen darüber hinaus finanziell so ausgestattet werden, dass die Pflege und Erhaltung der neuen Bäume sowie der Bäume im Bestand gewährleistet werden kann.
Begründung:
Das neue Baumgesetz ist eine großartige Chance, Berlin klimaresilienter zu gestalten.
Für eine erfolgreiche Umsetzung ist es jedoch dringend notwendig, dass die Bezirke personell so ausgestattet werden, dass sie die geplanten Neupflanzungen in der vorgesehenen Quantität durchführen können. Dies ist mit der aktuellen Personalausstattung der Grünflächenämter mit Sicherheit nicht möglich.
Eine erfolgreiche Umsetzung des „Baumgesetzes“ kann nur gelingen, wenn auf Landesebene ein Umdenken in Bezug auf die Ausstattung der Grünflächenämter stattfindet. Derzeit sind die vom Senat den Bezirken zur Verfügung gestellten Pauschalen für Baumpflege nicht einmal auskömmlich, um den vorhandenen Baumbestand zu sichern. Das jetzt verabschiedete Klimaanpassungsgesetz wird nur erfolgreich sein, wenn die Unterhaltung der Bäume – der neuen wie der Bestandsbäume – finanziell abgesichert wird.
Es ist schön, neue Bäume anzupflanzen, aber noch besser ist es, darauf zu achten, dass diese neuen Bäume auch nachhaltig gepflegt werden können. Die Beantwortung der hier aufgestellten Fragen wird zeigen, wie ernst es dem Senat mit dem Baumgesetz ist.
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